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Die Region stärken

„Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“

Die Stadtsparkasse Rahden hat die „Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“ zur Förderung sozialer und kultureller Zwecke für das Gebiet der Stadt Rahden ins Leben gerufen.

Die Region stärken

„Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“

Die Stadtsparkasse Rahden hat die „Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“ zur Förderung sozialer und kultureller Zwecke für das Gebiet der Stadt Rahden ins Leben gerufen.

„Stiftung „Standort: hier" der Stadtsparkasse Rahden"

„Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“

Bei einer Stiftung handelt es sich um eine eigenständige Vermögensmasse. Dieses Vermögen wird auf Dauer angelegt und nur die Erträge (Zinsen, Mieten etc.) werden zur Erfüllung des Stiftungszweckes eingesetzt. So bleibt das Stiftungskapital dauerhaft erhalten und stellt damit die Erfüllung des Stiftungszweckes sicher.

Die Stadtsparkasse Rahden hat die „Stiftung „Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“ zur Förderung sozialer und kultureller Zwecke für das Gebiet der Stadt Rahden ins Leben gerufen und wird diese in den nächsten Jahren mit einem angemessenen Stiftungskapital ausstatten. Es sollen insbesondere Finanz- und Sachmittel für die folgenden Fördermaßnahmen und Förderprojekte zur Verfügung gestellt werden:

  1. die Unterstützung und Erhaltung von Einrichtungen der Jugendbetreuung wie z.B. Kindergärten, Jugendheime und Schulen;
  2. die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen im Bereich des Sports;
  3. die Unterstützung von Maßnahmen für eine behindertengerechte Umwelt;
  4. die Förderung von Natur- und Umweltschutzprojekten zur Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen;
  5. die Erhaltung und Restaurierung von Kunstwerken und Denkmälern;
  6. die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Künste und ihre Einrichtungen;
  7. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Sie sind an der ,,Stiftung ,,Standort: hier“ der Stadtsparkasse Rahden“ interessiert, möchten weitere Informationen oder sogar Zustifter oder Zuwender werden ?

Für erste Anfragen stehen Ihnen unsere Vorstandsmitglieder Nico Clasing und Günter Meyer

gerne zur Verfügung:

Telefon: 05771 / 972 - 122

FAX: 05771 / 972 - 223

Selbstverständlich können Sie Ihre Anfragen auch schriftlich an uns richten:

Stadtsparkasse Rahden

„Stiftung ,,Standort: hier" der Stadtsparkasse Rahden“

Gerichtsstraße 1

32369  Rahden 

oder senden Sie uns einfach eine E-mail: info@ssk-rahden.de

Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag folgende Punkte:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Kostenaufstellung mit beigefügtem Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan (u.a. mit Eigenleistung und weiteren Förderanträgen)
  • Verwendungsnachweis nach Durchführung

Stellen Sie Ihren Antrag gleich hier online oder laden Sie sich über den Button "Download" das Formular zum ausfüllen herunter.

Details

Details zur Stiftung

Aufbau der Stiftung

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes besitzt die Stiftung zwei Organe.

Die Organe der Stiftung sind der Beirat und der Vorstand.

a) Beirat

Zusammensetzung:

  • drei Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Rahden
  • drei Mitglieder, die der Rat der Stadt Rahden wählt
  • der Vorsitzende des Vorstandes der Stadtsparkasse Rahden

 

Aufgabe:

Festlegung der Richtlinien der Stiftungsarbeit und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes.

b) Vorstand

Zusammensetzung:

  • der Vorsitzende, der vom Beirat gewählt wird und weder dem Vorstand noch dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rahden
    angehört
  • das weitere Vorstandsmitglied, das gleichzeitig dem Vorstand der Stadtsparkasse Rahden angehören muß

Aufgabe:

Vertretung der Stiftung in allen Angelegenheiten und Verwaltung des Stiftungsvermögens.  

Werden Sie Zustifter

Aufgrund der rechtlichen Vorschriften scheuen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger den Aufwand zur Gründung einer eigenen Stiftung, obwohl sie bereit sind, private Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Hier bietet sich jetzt die Möglichkeit der Zustiftung. Zustiftungen sind sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen möglich. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dieses kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.

Mit Ihrer Zustiftung erhöht sich das Stiftungskapital und damit die Erträge, die dauerhaft zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden können. Bei Zustiftungen von 10.000,-- EUR und mehr haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, ein konkretes Projekt zu benennen.

Sie können so in Ihrer Region dauerhaft Gutes tun.

Werden Sie Zuwender

Eine weitere Möglichkeit, auch mit geringeren Beträgen gemeinnützige Zwecke zu fördern, ist die Zuwendung. Im Gegensatz zur Zustiftung wird bei der Zuwendung Ihr Kapital nicht dauerhaft angelegt.

Anlaß für die Zuwendung könnte z. B. ein "runder" Geburtstag sein. Die Zuwendung wird einmalig zur Förderung eines satzungsgemäßen Zweckes gemäß Ihren Weisungen bzw. auf Vorschlag des Beirates verwendet.

Als Zuwender ist es Ihnen möglich, mit einem kleineren Betrag einmalig eine größere Förderwirkung zu erzielen. Zuwendungen können nur in Barwerten erfolgen.

Steuerliche Wirkungen

Zustiftungen und/oder Zuwendungen im Rahmen der Stiftung sind als Sonderausgaben bis insgesamt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig. Dies gilt allerdings nur für Zuwendungen/Zustiftungen, die Sie zu Lebzeiten leisten. Zuwendungen/Zustiftungen im Rahmen des letzen Willens sind weder beim Erblasser noch bei den Erben steuerbegünstigt.

Da Sie im Regelfall während der Berufstätigkeit Ihr höchstes Einkommen erzielen, wird es aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, eine Zustiftung bzw. Zuwendung zu Lebzeiten und nicht erst im Rahmen Ihres letzten Willens zu treffen.

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